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LG Chemnitz, 14.06.2005 - 1 Qs 50/05 |
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Verfahrensgang
- AG Hohenstein-Ernstthal - 5 OWi 530 Js 38614/04
- LG Chemnitz, 14.06.2005 - 1 Qs 50/05
- OLG Dresden, 13.10.2005 - 3 Ws 49/05
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2011 - 310 OWi 598/10
Vergütung des Sachverständigen: Stundensatz für die Erstellung eines …
Während es Meinungen gibt, auf die sich der Sachverständige bezieht, dass die Tätigkeit eines anthropologischen Sachverständigen für die Vorbereitung und Erstellung von Vergleichsgutachten in die Honorargruppe 8 respektive M 3 der Anlage 1 zu § 9 JVEG einzuordnen ist (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 17. November 2005 - 1 Qs 281/05; LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 23.03.2005 - 1 Qs 83/05), besagen andere Entscheidungen, dass allein eine Zuordnung zur Honorargruppe 6 gerechtfertigt ist (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt 2. Strafsenat vom 21. Sept. 2005 - 2 Ws 85/05; Beschluss des OLG Bamberg vom 27.04.2005 - Ws 255/05; vorausgehend Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 14. Juni 2005 - 1 Qs 50/05; Beschluss des LG Kassel, 11. Mai 2005, Az: 3 Qs OWi 14/05 jeweils in JURIS). - LG Berlin, 29.03.2011 - 506 Qs 32/11
Bußgeldverfahren - angemessene Kosten für anthropologisches Vergleichsgutachten
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in den Honorargruppen zugeordneten Stundensätze den Ergebnissen einer umfangreichen Datenerhebung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im außergerichtlichen Bereich zur Höhe der in den jeweiligen Sachgebieten jeweils gewährten Entschädigungen und Vergütungen folgen (vgl. Landgericht Chemnitz, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Qs 50/05).